Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mina´s Klangerlebnis

Hermine Schamel

Hallertorstr. 5

92318 Neumarkt

Tel. 0176-43833724

Mail info@minas-klangerlebnis.com

(auch Erbringer genannt)

  • §1 Grundlegende Bestimmungen

Diese AGB´s gelten für alle Absprachen zwischen Auftraggeber und Erbringer (Mina´s Klangerlebnis).

 

Angebote von „Mina`s Klangerlebnis“ sind Dienstleistungsverträge mit Vertraglich festgelegtem Inhalt, Zeitpunkt und Dauer.

  • §2 Angebot

Der Erbringer (Mina`s Klangerlebnis) bietet Klangschalenmassagen, Meditationsstunden mit Klangreisen und Kurse für Unternehmen, Gruppen sowie Privatpersonen an.

Die angebotenen Stunden werden je nach Bedarf im Unternehmen, in Studios, angemieteten oder eigenen Räumen abgehalten.

Die Inhalte werden bei Unternehmen im Vorfeld entweder genau abgestimmt oder vom Erbringer individuell entworfen und umgesetzt.

Für Unternehmen wird ein schriftliches Angebot erstellt, das schriftlich vom Auftraggeber bestätigt werden muss. Damit kommt es dann zum Vertragsabschluß und Gültigkeit der vereinbarten Vertragsinhalte,

Für Privatpersonen gelten schriftliche oder auch mündliche Absprachen.

  • §3 Zahlungsfristen und Rücktritt – Kündigung

Eine Kündigung oder Rücktritt hat für Unternehmen schriftlich per Mail oder per Post an die bekannten Kontaktdaten des Erbringers zu erfolgen.
Für Unternehmen muss der Rücktritt und Stornierung spätestens 7-Tage vor Termin der Stunde oder Veranstaltung erfolgen.

Bei rechtzeitiger Stornierung erfolgt der Rückzahlung des vollen Betrages. unter Abzug von 25,-€ Stornogebühr.
Privatpersonen können bis zu 36 Stunden vorher absagen. Bei einer kurzfristigeren Absage wird das Honorar zu 50% fällig.

Unternehmen leisten 50% des ausgemachten Honorar im Voraus.

Der Rest wird innerhalb 7-Tagen nach Erbringung (Tag der Stunde oder Veranstaltung) der Leistung fällig.

Privatpersonen bezahlen vorab oder am Tag der Erbringung der Leistung.

Sollte eine Anreise für den Erbringer nötig sein, wird eine Kilometerpauschale für Hin- und Rückfahrt von €0,30 pro Kilometer fällig. Sollte eine akzeptable Anreise mit der Bahn möglich sein, wird dies vorgezogen und der Auftraggeber übernimmt diese Kosten.

Sollten bei einer mehrtägigen Veranstaltung Übernachtungen nötig sein, übernimmt der Auftraggeber diese Kosten.

  • §4 Ausfall von Stunden bzw. Veranstaltungen wegen Krankheit.

Sollten wegen einer Krankheit des Erbringers ausgemachte Stunden bzw. Veranstaltungen nicht stattfinden können, wird die Ausgemachte Stunde oder Veranstaltung zeitnah nachgeholt.

Der Ausfall einer Veranstaltung oder Stunde ermächtigt den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder Stornierung.

Sollte der Auftraggeber wegen einer Krankheit etc. nicht das ausgemachte Angebot wahrnehmen können, wird die Stunde oder Veranstaltung entweder zeitnah nachgeholt oder es wird eine Ausfallentschädigung an den Erbringer in Höhe von 50% fällig.

  • §5 Sonstiges

Abgeschlossen Verträge richten sich nach den AGB´s des Erbringers.

Abweichende Vereinbarungen können individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden.

Der Gerichtsstand ist der Wohnort des Erbringers, in diesem Fall Schweinfurt.

 

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